Publikation

Steuerung des Einzelhandels durch einen strategischen, stadtweiten Bebauungsplan

in: BauR 2009, S. 41 – 53. ISSN 03407489

Die Standortfindung des Einzelhandels in einer Stadt kann mit Hilfe eines einzigen, das gesamte Stadtgebiet umfassenden Bebauungsplans nach § 30 Abs. 3 BauGB strategisch gesteuertwerden. Dabei geht es nicht nur um die Verhinderung der Ansiedlung an unerwünschten Standorten, sondern ebenso auch um die Definition der geeigneten Standorte und um die Klärung der Bedingungen, zu denen der Einzelhandel auch an nicht integrierten Standorten zulässig sein soll. Der Plan soll beiden Seiten dienen: Sowohl der einschränkenden Stadtentwicklungspolitik als auch dem ansiedlungswilligen Einzelhandel.

Grundvoraussetzung für die Aufstellung dieses Plans ist das Vorhandensein (oder die Erarbeitung) eines abgewogenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Dieses Konzept wird seiner Natur nach für das ganze Stadtgebiet aufgestellt. Daher ist es nur konsequent, wenn auch der nachfolgend darauf aufbauende, regulierende Bebauungsplan für das ganze Stadtgebiet aufgestellt wird. Die beiden Aufstellungsverfahren können produktiv miteinander verbunden werden.