Projekt
Bebauungsplan Nr. 58/08-S0 "Solarpark Greiz-Gommla" der Stadt Greiz
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58/08-S0 "Solarpark Greiz-Gommla" war die Absicht, das Gelände des sog. "Deponiealtteils" der Hausmülldeponie Greiz-Gommla in Thüringen für die Errichtung eines Solarparks zu nutzen. Die Deponie wurde im Jahr 2001 stillgelegt und anschließend rekultiviert. Mit der Inanspruchnahme der stillgelegten Deponieteilfläche zur Errichtung eines Solarparks, sollte die Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt und gleichzeitig die Neubeanspruchung/Versiegelung von Landschaft vermieden werden.
Eine kleinere nördliche Teilfläche der Deponie war bereits vor der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 58/08-S0 "Solarpark Greiz-Gommla" mit einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan überplant. In diesem Überlagerungsbereich der beiden Bebauungspläne waren Maßnahmeflächen zum Ausgleich für Eingriffe in Grund und Boden sowie Natur und Landschaft festgesetzt. Die Festsetzungen des "alten Plans" wurden auf der betroffenen Teilfläche durch den neu aufgestellten B-Plan ersetzt.
Die durch den Solarpark baulich in Anspruch genommenen Ausgleichsflächen galt es – wie auch die übrigen Eingriffe des Solarparks in den Naturhaushalt – durch ein schlüssiges Eingriffs-Ausgleichskonzept zu kompensieren. Neben der Klärung der Umweltbelange sowie insbesondere Fragen des besonderen Artenschutzes galt es, die abfallrechtlichen Vorschriften für die Errichtung des Solarparks auf der Deponie zu berücksichtigen. Einschränkungen ergaben sich auch durch eine das Plangebiet überquerende 220-kV-Freileitung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58/08-S0 "Solarpark Greiz-Gommla" der Stadt Greiz wurden nicht nur die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Solarparks geschaffen, sondern zugleich auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Förderung der Stromerzeugung nach dem Energieeinspeisungsgesetz (EEG).
Auftraggeber: Stadt Greiz, Thüringen i. V. m. Solartec AG, Aschheim bei München
Leistungen: B-Plan, VEP, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung, städtebaulicher Vertrag
Größe: 10,8 ha
Planung: 2008 - 2009