Projekt

Bebauungsplan Nr. 45.6 "Stadtzentrum" der Stadt Leipzig, Sachsen

Ziel und Zweck des Bebauungsplans war es, städtebaulich unverträgliche Nutzungsarten im Zentrum Leipzigs auszuschließen, ein Mindestmaß an Wohnnutzung zu sichern sowie gestalterische Festsetzungen für Gebäude festzusetzen. Darüber hinaus sollte das in Deutschland in Form und Ausmaß einmalige System der Passagen planungsrechtlich gesichert und weiterentwickelt werden. Dieser Plan löste den vorherigen Bebauungsplan Nr. 45.2 "Nutzungsarten im Stadtzentrum" ab, der im April 2007 vom Oberverwaltungsgericht Bautzen für unwirksam erklärt worden war.

Der Plan wurde im Vollverfahren (mit Umweltbericht) als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Das Zentrum wurde größtenteils als Kerngebiet festgesetzt, ergänzt durch Gemeinbedarfsflächen für öffentliche Einrichtungen und Kirchen sowie Sondergebiete für Universität, Gewandhaus und Oper.

Auftraggeber: Stadt Leipzig

Leistungen: B-Plan, Abwägungsvorschlag, planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße: 67 ha

Planung: seit 2009 - 2017 (Satzungsbeschluss)