Publikation

Solaranlagen im Außenbereich

in: Klimagerechte Stadtentwicklung - Die neuen Regelungen der BauGB-Novelle 2011, hrsg. von Stephan Mitschang, Frankfurt/Main 2012, S. 187 - 207 (Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung Bd. 19).ISBN 978-3-631-62335-0

Der Gesetzgeber des BauGB hat mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 dafür gesorgt, dass im Außenbereich nicht nur „mitgezogene Anlagen“ erlaubt sind, sondern jegliche Stromerzeugung mittels Photovoltaik auf und an allen vorhandenen Gebäuden. Unstreitig ist es damit erlaubt, die volle Dach- und Wandfläche eines zulässigerweise genutzten Gebäudes vollständig mit Solarmodulen zu belegen. Der wirtschaftliche Nutzwert darf den anderweitigen Gebrauchswert des Gebäudes (Unterstellhalle?) deutlich übersteigen - gefordert ist nur eine bauliche Unterordnung, nicht aber eine funktionale Unterordnung. Nicht privilegiert ist allerdings die Errichtung eines Gebäudes zu dem primären Zweck der Anbringung von Solarmodulen - das Gebäude muss einen im Außenbereich zulässigen Nutzungszweck aus sich selbst heraus ohne Photovoltaik besitzen.