Projekt
Straßen-Bebauungspläne 35.1, 35.2 Stadt Oranienburg
Ursprünglich verlief die Bundesstraße B 96 mitten durch das Zentrum der 40.000-Einwohner-Stadt nördlich von Berlin. Zur Entlastung vom Durchgangsverkehr wurde westlich der Stadt eine Ortsumgehung als vierspurige Schnellverkehrsstraße gebaut - die B 96neu. Die Umgehungsstraße musste an das vorhandene Straßennetz von Oranienburg angebunden werden. Für die südliche Anbindung war der Umbau einer bisher sehr ruhigen Wohnstraße zur Durchgangsstraße notwendig.
Mit dem zweigeteilten Bebauungsplan Nr. 35.1 und 35.2 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Straßenbaumaßnahmen geschaffen. Durch Schallschutzgutachten wurden die zu erwartenden Belastungen für die Anwohner geklärt und Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Einige Anwohner mochten sich allerdings nicht mit dem Bebauungsplan abfinden und strengten eine Normenkontrollklage nach § 47 VwGO an. Sie scheiterten vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Auftraggeber: Stadt Oranienburg
Leistungen: B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung
Größe: 35.1: 29,6 ha / 35.2: 19,1 ha
Planung: 2000–2003