Projekt
Bebauungsplan Nr. 60 „Steuerung des Einzelhandels“ der Fontanestadt Neuruppin
Auch die Fontanestadt Neuruppin hat unser Büro mit der Umsetzung ihres Einzelhandelskonzepts durch einen strategischen, stadtweiten Bebauungsplan beauftragt.
Die Lage der Neuruppiner Altstadt am Ruppiner See stellt ein besonderes Potenzial für die Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandels und des Tourismus dar. Dieses Potenzial soll stärker genutzt werden. Dem soll auch der strategische Bebauungsplan Rechnung tragen. Es soll nicht nur der zentrale Versorgungsbereich in der Altstadt gestärkt werden; vielmehr sollen auch in einem touristischen Ergänzungsbereich Sonderregelungen für touristisch relevante Einzelhandelsangebote getroffen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 60 erfasst alle Flächen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und zugleich die bereits rechtsverbindlichen Bebauungspläne - soweit zur Übereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept erforderlich. Die einbezogenen Bebauungspläne wurden entsprechend geändert oder ergänzt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen sog. einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB, der ausschließlich Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben trifft.
Auftraggeber: Fontanestadt Neuruppin
Leistungen: B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung
Größe: ca. 1100 ha
Planung: 2017 abgeschlossen