Projekt

Bebauungsplan Nr. 45.5 "Höfe am Brühl" in der Stadt Leipzig, Sachsen

Im Anschluss an einen architektonischen Ideenwettbewerb wurde durch den Bebauungsplan – als Nachnutzung einer zentralen Baufläche in der Leipziger Innenstadt – ein Sondergebiet für ein Einkaufszentrum mit mehreren Verkaufs- und Parkierungsebenen und Wohnungen in den oberen Geschossen festgesetzt. Die vorher nach § 34 BauGB zu beurteilende Zulässigkeit von Vorhaben wurde durch planerische Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung und eine Reihe weiterer Festsetzungen eingegrenzt.

Die Stadt Leipzig hatte sich hohe städtebaulich-architektonische Ziele für das Plangebiet gesetzt: Nutzung als EKZ unter Einhaltung von Einzelhandels-Sortimentslisten, einen Anteil von Wohnnutzung und die Begrenzung von Kfz-Stellplätzen. Darüber hinaus strebte die Stadt ein hohes Maß an architektonischer Qualität und architektursoziologischer Einbindung an und setzte für das Plangebiet einen Gestaltkatalog fest wie in der übrigen Innenstadt. Auch der Schutz des Grüngürtels nördlich des Sondergebietes (sog. "Ringgrün" und Alleebäume) war ein wichtiges städtisches Ziel.

Demgegenüber waren die wirtschaftlichen Verwertungsziele des Investoren zu sehen, denen u.a. auch durch ein außerordentlich schnelles Verfahren – knapp 1 Jahr bis zur Planreife – Rechnung getragen wurde.

Im Rahmen des Planverfahrens waren außerdem Erhebung, Abstimmung und Festsetzungen nötig zu Aspekten der Verkehrsentwicklung, des Schutzes vor Lärm- und Lichtimmissionen, des Denkmalschutzes im Bereich der sog. "Blechbüchse" und zur Begrünung, um nur einige zu nennen.

Da an dieser prominenten Zentrumslage für die angestrebte geordnete städtebauliche Entwicklung eine Vielzahl verschiedener Interessen und städtebaulicher Aspekte beachtet werden mussten, entstand im Laufe des Planverfahrens ein Bebauungsplan mit sehr differenzierten Festsetzungen für jedes Geschoss (in Nebenzeichnungen) und einer Reihe textlicher Festsetzungen zu Sortimenten, Schallschutz u.v.m.

Dennoch wurde der Bebauungsplan in einem kooperativen Verfahren von nur etwa eineinhalb Jahren im Regelverfahren aufgestellt. Ergänzend zum Bebauungsplan erklärte sich der Vorhabenträger bereit, die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen für seine Teilflächen durchzuführen sowie sonstige anfallende Kosten zur Entwicklung des Plangebietes (wie Gutachten, archäologische Grabungen usw.) zu übernehmen. Zu diesem Zweck wurde zwischen der Stadt Leipzig und dem Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

Auftraggeber: Stadt Leipzig

Leistungen: B-Plan, Abwägungsvorschlag, Abstimmung und planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße: 4 ha

Planung: 2008, Inkrafttreten 2009