Projekt

Bebauungsplan Nr. 12 „Nahversorgung und Wohnen im Zentrum Rehfelde“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplans in Rehfelde (Märkische Schweiz)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 wurde die Nachnutzung des brachgefallenen Fürstenwalder Getreide-Landhandels (FGL) in der Ortsmitte ermöglicht. Der neue Flächeneigentümer plante die Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau sowie die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes zur Ergänzung des örtlichen Nahversorgungsangebotes. Eine anderweitige Nutzung der bisher brachliegenden Flächen war in den letzten Jahren nicht gelungen und auch nicht abzusehen.

Das wesentliche Ziel des Bebauungsplans bestand darin, auf der Gewerbebrache die Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzungen – großflächiger Einzelhandel für die Nahversorgung und Wohnen mit ergänzenden Nutzungen – zu schaffen. Dazu wurden ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO (SO) mit Festlegungen zum Warensortiment (vorrangig Nahversorgung) und zur maximalen Verkaufsfläche und Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO (WA) festgesetzt. Außerdem wurden Baugrenzen, Straßen und Wege sowie Grünflächen festgelegt. Der Bebauungsplan beschäftigte sich außerdem mit Fragen des Immissionsschutzes sowie dem Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt, insbesondere im Bereich des Artenschutzes.

Ein begleitender städtebaulicher Vertrag regelte die Herstellung öffentlichen Grünflächen und Wegen durch den Vorhabenträger, das Gewähren von Leitungs- und Wegerechten und die Umsetzung von Maßnahmen für den besonderen Artenschutz.

Außerdem erfolgte im Rahmen der Planungen die 2. Änderung des F-Plans. Dieser sah zuvor für das Plangebiet und angrenzende Bereiche „MI/Mischgebiet“ vor. Ziel war die offenere Darstellung von „M/gemischter Baufläche“. Denn bei Entwicklung eines Sondergebietes für den Einzelhandel und eines Wohngebietes bleibt insgesamt die mit dem F-Plan angestrebte Nutzungsmischung erhalten – das Entwicklungsgebot wird beachtet.

Die Aufstellung beider Pläne erfolgte im Regelverfahren nach den §§ 2 bis 10 BauGB mit Umweltprüfung.

Auftraggeber: Bauplanungsbüro Skalda, Wandlitz

Leistungen: Bebauungsplan, Flächennutzungsplan-Änderung, Abwägungsvorschläge

Größe: 4,7 ha (B-Plan) bzw. 10 ha (F-Plan)

Planung: 2017