Projekt

Bebauungsplan „Einzelhandelsbetrieb Hauffstraße 34“ im Ortsteil Geltow der Gemeinde Schwielowsee

Der im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Plan und Recht GmbH aufgestellte Bebauungsplan „Einzelhandelsbetrieb Hauffstraße 34“ umfasst das Plangebiet im Ortsteil Geltow der Gemeinde Schwielowsee, unmittelbar an der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße B 1. Auf dem brachgefallenen Grundstück der Hauffstraße 34 wurde die bestehende Gewerbeimmobilie rückgebaut und auf Grundlage des erarbeiteten Bebauungsplans ein moderner und zukunftsfähiger Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 1.600 m² Verkaufsfläche errichtet, der die Nahversorgung im Ortsteil Geltow langfristig qualifizieren soll.

Im Bebauungsplan wurden dafür ein Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die maximal zulässige Verkaufsfläche und die zulässigen Sortimente, die ihren Schwerpunkt im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel haben, festgesetzt.

Um eine ausreichende verkehrstechnische Erschließung für den Einzelhandelsstandort sicherzustellen und den Verkehrsfluss auf der angrenzenden Bundesstraße B1 nicht zu beeinträchtigen, war zudem die Errichtung einer separaten Linksabbiegespur auf der B1 erforderlich. Das Baurecht hierfür wurde mit dem Bebauungsplan geschaffen, indem der bestehende Verkehrsraum in seiner erforderlichen Breite als Straßenverkehrsfläche festgesetzt wurde. Die Möglichkeit hierfür bildet § 17 b Absatz 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG).

Auftraggeber:privater Auftraggeber

Leistungen:B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung

Gesamtgröße:1 ha

Planung:2015-2016