Publikation

Bedingte und befristete Baurechte: Anforderung an die planerische Steuerung von Zwischennutzungen

in: Stadt- und Regionalplanung vor neuen Herausforderungen, hrsg. von Stephan Mitschang, Frankfurt am Main 2007, S. 17 - 24 (Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung Bd. 4) - ISBN 978-3-631-56545-2

Das Thema beschäftigt sich auf den ersten Blick nur mit der Neuregelung in § 9 Abs. 2 BauGB - den befristeten oder bedingten Baurechten. Eine weitergehende Betrachtung muss jedoch auch der Frage nachgehen, in welchem Umfang öffentlich-rechtlich garantierte Baurechte durch städtebauliche Verträge, Dienstbarkeiten oder auch durch Baulasten bedingt und befristet werden dürfen. Möglicherweise muss dabei zwischen Baurecht im beplanten und unbeplanten Innenbereich und dem Bauen im Außenbereich unterschieden werden. Immerhin müssen sich seit dem EAG Bau 2004 die Vorhabenträger von bestimmten privilegierten Vorhaben im Außenbereich dazu verpflichten, ihre Anlagen wieder zu beseitigen, sofern und sobald sie deren Nutzung endgültig aufgegeben haben (Stichwort "Windkraftanlagen"). Auch darin liegt eine Befristung von Baurecht.