Projekt

„Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin“ und Bebauungsplan „Steuerung des Einzelhandels“ der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin

Die 17.000 Einwohner starke Gemeinde Neuenhagen bei Berlin liegt am östlichen Rand der Bundeshauptstadt, innerhalb des Berliner Autobahnrings A10 und ist mit einem direktem S-Bahn-Anschluss nach Berlin versehen. Die gute Infrastrukturausstattung, viel Grün und überwiegende Einfamilienhausbebauung machen Neuenhagen als Wohnstandort vor den Toren Berlins beliebt. Somit muss die Gemeinde aber auch die Versorgung ihrer Bewohner mit Waren des täglichen und weiterführenden Bedarfs langfristig sicherstellen.

Neuenhagen verfügt mit dem Gemeindezentrum im Straßengeviert Eisenbahnstraße, Ernst-Thälmann-Straße, Annenstraße, Hauptstraße über einen gut funktionierenden, vielseitig besetzten Hauptgeschäftsbereich. Dieser Hauptgeschäftsbereich ist in dem gemeindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept als zentraler Versorgungsbereich „Gemeinde Neuenhagen“ ausgewiesen. Neben dem Hauptgeschäftsbereich sichern vier im Zentrenkonzept ausgewiesene etablierte Einzelhandelskonzentrationen (EHK) die Versorgung.

Angesichts der guten räumlichen und wirtschaftlichen Standortbedingungen für den Einzelhandel in Neuenhagen sowie des gut funktionierenden Hauptgeschäftsbereichs ist die Gemeinde bestrebt, den positiven Zustand zu erhalten und fortzuentwickeln. Mit den Mitteln des Städtebaurechts soll der zentrale Versorgungsbereich „Gemeinde Neuenhagen“ vor schädlichen Auswirkungen nicht integrierter Standorte von Einzelhandelsunternehmen geschützt und selbst entwickelt werden.

Die Gemeinde Neuenhagen hatte daher durch externe Büros einen ausführlichen gutachterlichen Entwurf für ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeiten lassen. Die tatbestandlichen Erhebungen dieses Gutachtens bildeten die Grundlage für die Erarbeitung des zusammenfassenden „Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin“ durch die Plan und Recht GmbH. Auf Grundlage der vorliegenden Bestandsdaten galt es, eigene Entwicklungsstrategien und Empfehlungen abzuleiten. Das von unserem Büro erarbeitet Zentrenkonzept wurde durch die Gemeindvertretung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gebilligt.

Die im Zentrenkonzept verankerten Prinzipien zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen von Neuenhagen wurden durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Steuerung des Einzelhandels“ verbindlich abgesichert. Der ebenfalls durch unser Büro erarbeitete strategische Bebauungsplan lenkt die Ansiedlung von zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben in den Neuenhagener Hauptgeschäftsbereichs. Auf der Rechtsgrundlage der § 9 Abs. 2 a BauGB und § 9 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 5 bis 10 BauNVO wird der zentrenrelevante Einzelhandel grundsätzlich auf diesen Bereich beschränkt. Im Interesse der verbrauchernahen Versorgung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Einzelhandels sind Ausnahmetatbestände für kleinflächige Betriebe bis 200 m² Verkaufsfläche, die vornehmlich der Nahversorgung dienen und im Zusammenhang mit den etablierten Einzelhandelskonzentrationen stehen, für Verkaufsstätten von Handwerks- und anderen Gewerbebetrieben sowie für Tankstellenshops bestimmt.

Auftraggeber: Gemeinde Neuenhagen bei Berlin

Leistungen: städtebauliches Entwicklungskonzept, B-Plan, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung

Größe: ca. 904 ha

Planung: 2012 bis 2013