Projekt

7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brandenburg an der Havel

Zur Errichtung eines großflächigen Solarkraftwerks auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Brandenburg-Briest war es neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 "Solarkraftwerk Brandenburg-Briest" auch erforderlich, den Flächennutzungsplan der Stadt Brandenburg a. d. H. zu ändern. Diese 7. Änderung des Flächennutzungsplans wurde im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereichs hat eine Größe von ca. 466 ha. Die Änderung beschränkte sich im Wesentlichen darauf, die in der bislang wirksamen Fassung des Flächennutzungsplans gemäß § 5 Absatz 4 Satz 1 BauGB nachrichtlich übernommene Darstellung "Flugplatz" zu entfernen und stattdessen die durch den Bebauungsplan Nr. 22 "Solarkraftwerk Brandenburg-Briest" planungsrechtlich vorbereiteten Nutzungen darzustellen. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens galt es insbesondere, das Verhältnis von kommunaler Planung und bislang bestehendem Fachplanungsvorbehalt durch die für den Sonderlandeplatz geltenden Bestimmungen des Luftverkehrsgesetztes (LuftVG) zu berücksichtigen.

Auftraggeber: Stadt Brandenburg a. d. H., Land Brandenburg i. V. m. Q-Cells International GmbH

Leistungen: Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren, Durchführung Verfahren, planungsrechtliche Beratung

Planung: 2009 - 2010